AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Fleck GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 14, 71154 Nufringen, gelten für Unternehmer. Sie finden unsere AGB auch auf unserer Internetseite unter www.fleck-gmbh.de/agb

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fleck GmbH gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Fleck GmbH und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“). Sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen und Verträge der Fleck GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Fleck GmbH nicht an, es sei denn, Fleck GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn die Fleck GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung der Fleck GmbH oder der jeweilige Vertrag maßgeblich.

1.5 Angebote von Fleck GmbH aufgrund dieser AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Wiederverkäufer, nicht jedoch an Verbraucher.

1.6 Die Anwendung der VOB ist ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Die Angebote von Fleck GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten.

2.2 Die Angebote im Online-Shop von Fleck GmbH stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Diese sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für den entsprechenden Artikel.

2.3 Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung via Telefax stellt keine verbindliche Annahme durch Fleck GmbH dar. Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall erst mit dem Versenden einer Auftragsbestätigung zustande.

2.4 Die Fleck GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Einer Annahme steht die Rechnungsstellung innerhalb dieser Frist gleich.

2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit von Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.

2.6 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung jeweils bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Sollte die Fleck GmbH nach Vertragsschluss im Rahmen der technischen Überprüfung der Bestellung feststellen, dass der Auftrag nicht oder jedenfalls nicht zu den vereinbarten Bedingungen ausgeführt werden kann, wird Fleck GmbH den Kunden hierüber informieren und ggf. ein erweitertes Angebot unterbreiten. Beiden Parteien steht in diesem Fall ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

2.7 Die Fleck GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte oder Subunternehmer einzusetzen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

2.8 Nach Auftragsbestätigung gewünschte Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Fleck GmbH ist berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten sowie Auswirkungen auf Liefertermine gesondert zu berechnen bzw. anzupassen.

2.9 Soweit die Fertigung nach Zeichnungen, CAD-Daten, Mustern, Spezifikationen oder sonstigen Vorgaben des Kunden erfolgt, ist der Kunde für deren technische Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung und Umsetzbarkeit verantwortlich. Eine Prüfungspflicht der Fleck GmbH besteht nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.10 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Zeichnungen, CAD-Daten, Konstruktionen, Spezifikationen oder sonstigen Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt die Fleck GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der erforderlichen Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung entstehen.

3. Vorrichtungen, Lehren und Betriebsmittel

3.1 Soweit die Fleck GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung Vorrichtungen, Lehren, Spannmittel, Hilfswerkzeuge, Prüfmittel oder sonstige Betriebsmittel entwickelt oder herstellt, verbleiben diese auch dann im Eigentum der Fleck GmbH, wenn deren Herstellungskosten dem Auftraggeber ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden.

3.2 Der Auftraggeber erwirbt hieran keine Eigentums-, Herausgabe- oder Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.3 Die Fleck GmbH ist berechtigt, solche Vorrichtungen und Betriebsmittel nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Lieferung oder Leistungserbringung für den betreffenden Auftrag zu entsorgen oder anderweitig zu verwerten. Die Fleck GmbH wird den Auftraggeber hierüber auf Wunsch oder bei bestehender Geschäftsbeziehung vorab informieren. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3.4 Eine Aufbewahrungspflicht der Fleck GmbH für Vorrichtungen und Betriebsmittel über den in Ziffer 3.3 genannten Zeitraum hinaus besteht nicht.

4. Geistiges Eigentum, Konstruktionsunterlagen, CAD-Daten

4.1 Sämtliche von der Fleck GmbH erstellten Zeichnungen, CAD-Modelle, 3D-Daten, Berechnungen, Stücklisten, Fertigungsunterlagen, Konzepte, Dokumentationen und sonstigen technischen Unterlagen verbleiben im Eigentum der Fleck GmbH. Bestehende Urheber-, Nutzungs-, Schutz- und sonstige Rechte der Fleck GmbH bleiben hiervon unberührt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Mit der Lieferung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen werden keine Urheber-, Nutzungs-, Verwertungs- oder sonstigen Schutzrechte an den vorgenannten Unterlagen übertragen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3 Die Weitergabe, Vervielfältigung, Änderung oder Nutzung der Unterlagen durch den Auftraggeber oder Dritte außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fleck GmbH.

4.4 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von CAD-Dateien, STEP-Dateien, DXF-Dateien, 3D-Modellen, Konstruktionsdaten, Berechnungen, Fertigungsunterlagen oder sonstigen Entwicklungsunterlagen besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.5 Soweit die Fleck GmbH im Rahmen eines Entwicklungs-, Muster- oder Prototypenauftrags Musterteile, Prototypen, Erstmuster oder Versuchsteile herstellt, verbleiben diese einschließlich der zugrunde liegenden Konstruktions- und Fertigungsunterlagen im Eigentum der Fleck GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise in EURO. Die Preise gelten EXW gemäß Incoterms® 2020 und verstehen sich exklusive Verpackungs- und Transportkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.2 Die Fleck GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen, soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferung Kostensteigerungen eintreten, insbesondere bei Rohstoffen, Hilfsstoffen, Energie, Transport, Löhnen sowie öffentlichen Abgaben und Gebühren.

5.3 Die Fleck GmbH behält sich vor, Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise gegen Vorkasse zu erbringen.

5.4 Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Im Falle der Verwendung von Akkreditiven, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, die zahlungshalber nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Fleck GmbH angenommen werden, trägt der Kunde die Kosten der Eröffnung bzw. Bestätigung, der Diskontierung und Einziehung. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die unwiderrufliche Gutschrift des Rechnungsbetrags auf dem Konto der Fleck GmbH.

5.5 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

5.6 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder durch die Fleck GmbH anerkannten Forderungen gestattet. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde ausschließlich insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.7 Die Fleck GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden aus der mit der Fleck GmbH bestehenden Geschäftsbeziehung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Fleck GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5.8 Bei Auslandsaufträgen haben Zahlungen spesenfrei auf das von der Fleck GmbH benannte Konto zu erfolgen. Sämtliche Bank-, Überweisungs- und Transaktionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

6. Lohnarbeit

6.1 Soweit die Fleck GmbH im Auftrag Dritter Leistungen an vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien erbringt, haftet die Fleck GmbH ausschließlich für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen. Die Fleck GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Qualität, Eignung oder Beschaffenheit der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Zeichnungen, Pläne, Anleitungen oder sonstigen Unterlagen. Die Verantwortung für die Ordnungsgemäßheit, Vollständigkeit und Einhaltung der gewünschten Qualitätsmerkmale der bereitgestellten Materialien und Unterlagen trägt ausschließlich der Auftraggeber.

6.2 Soweit bei der Lagerung zur Verfügung gestellter Materialien besondere Vorkehrungen zu treffen sind, hat der Auftraggeber die Fleck GmbH hierüber gesondert zu informieren.

6.3 Der Auftraggeber hat der Fleck GmbH zur Vorbereitung der vereinbarten Leistungen, insbesondere für die Vornahme von Probearbeiten und Probeschnitten, kostenlos Material beizustellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Kosten des hierfür verwendeten Materials besteht nicht.

6.4 Für Schäden oder Verluste an beigestellten Materialien haftet die Fleck GmbH nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB über die Haftung.

6.5 Die Fleck GmbH haftet nicht für Materialverschleiß oder Schäden, die auf fehlerhafte Anleitungen, Pläne, Zeichnungen oder sonstige Vorgaben des Auftraggebers zurückzuführen sind.

6.6 Der Auftraggeber trägt das Risiko der Eignung des bereitgestellten Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck. Die Fleck GmbH ist nicht verpflichtet, das Material auf versteckte Mängel, Materialfehler oder dessen Eignung für die beauftragte Bearbeitung zu untersuchen.

7. Gefahrtragung, Versand

7.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms® 2020). Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.

7.2 Die Wahl der Versand- und Verpackungsart steht der Fleck GmbH frei. Die Kosten der Verpackung werden von der Fleck GmbH gesondert in Rechnung gestellt. Verpackungsmaterialien sind durch den Kunden zu entsorgen.

7.3 Soweit der Kunde eine abweichende Verpackung wünscht, hat er nach Wahl von der Fleck GmbH die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen, oder aber das Leergut, das in diesem Fall Eigentum der Fleck GmbH bleibt, kosten und spesenfrei in einem der Nutzung angemessenen Zustand an die Fleck GmbH zurückzusenden. Soweit die Rücksendung nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablieferung durchgeführt wird, hat der Kunde die Kosten der Verpackung zu tragen.

7.4 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der Fleck GmbH verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde trägt sämtliche hierdurch entstehenden Schäden und Mehrkosten.

8. Lieferbedingungen

8.1 Lieferungen erfolgen EXW zu den Bedingungen der Incoterms® 2020.

8.2 In der Bestellung und Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.

8.3 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.

8.4 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der Fleck GmbH verlassen hat oder, sofern die Ware ohne Verschulden der Fleck GmbH nicht rechtzeitig versandt werden kann, die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

8.5 Der Beginn der von der Fleck GmbH angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung sowie die Klärung aller technischen Fragen und die Erfüllung aller Mitwirkungspflichten voraus.

8.6 Soweit der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird, ist die Fleck GmbH berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Etwaig hierbei entstehende zusätzliche Kosten trägt die Fleck GmbH.

8.7 Wird die Fleck GmbH trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung und andere Arbeitskonflikte, allgemeiner Mangel an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Maschinenschaden, Maschinenbruch und sonstige Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere von der Fleck GmbH nicht zu vertretende und nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände, auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Fleck GmbH in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird die Fleck GmbH von ihren Leistungspflichten befreit.

8.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Fleck GmbH berechtigt, Ersatz des ihr hierdurch entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

8.9 Im Übrigen richtet sich die Haftung bei Lieferverzug nach den Bestimmungen dieser AGB über die Haftung.

8.10 Verlangt der Kunde eine Abnahme der Ware im Werk der Fleck GmbH oder wurde eine solche vereinbart, trägt der Kunde die hiermit verbundenen Kosten.

8.11 Die Durchführung von Lieferungen und Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Exportkontrollvorschriften oder Sanktionsmaßnahmen entgegenstehen. Die Fleck GmbH ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zu verweigern, auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit deren Durchführung gegen solche Vorschriften verstoßen würde.

9. Kreditwürdigkeit

9.1 Voraussetzung für die Lieferverpflichtung der Fleck GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erlangt die Fleck GmbH nach Vertragsschluss Kenntnis von Umständen, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen oder die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gefährden, ist die Fleck GmbH berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.

9.2 Die Fleck GmbH ist bei negativen Bonitätsauskünften oder sonstigen Umständen, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gefährden, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Kunde hat der Fleck GmbH den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn gegen das Vermögen des Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wurde.

9.3 Die Fleck GmbH ist ferner zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn sich der Kunde mit einer wesentlichen Vertragspflicht in Verzug befindet und diesen Zustand trotz angemessener Fristsetzung nicht beseitigt.

10. Mängelansprüche, Haftung

10.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel der Fleck GmbH unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
10.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind der Fleck GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelrüge oder wird die Ware verarbeitet, eingebaut, weiterveräußert oder in Betrieb genommen, gilt die Ware hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt, soweit § 377 HGB nichts Abweichendes bestimmt.

10.3 Änderungen in der Ausführung der Leistungen sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, stellen keine Mängel dar.

10.4 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte bearbeitet oder ausgewechselt, oder führt der Kunde oder ein nicht autorisierter Dritter sonstige Arbeiten an der Ware durch, entfällt die Gewährleistung, soweit der Mangel hierdurch entstanden ist. Gleiches gilt für Fehler, die durch übermäßige Beanspruchung oder fehlerhafte Handhabung, abweichend von den Produktangaben entstehen.

10.5 Soweit Empfehlungen sowie Mengen- und Maßaufnahmen nicht ausdrücklich als vertraglich geschuldete und verbindliche Leistungen vereinbart wurden, sind sie unverbindlich. Die Haftung der Fleck GmbH richtet sich nach den Bestimmungen der Ziffern 10.10 bis 10.15 dieser AGB.

10.6 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl der Fleck GmbH Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt die Fleck GmbH die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.

10.7 Geringfügige Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit oder den vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall beschränkt sich das Recht des Kunden auf eine angemessene Minderung der Vergütung. Soweit eine Ersatzlieferung erfolgt, hat der Kunde die mangelhaften Teile auf Verlangen der Fleck GmbH zurückzugeben.

10.8 Auf Verlangen der Fleck GmbH hat der Kunde Proben beanstandeter Waren innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung eines Mangels an Fleck GmbH zu senden.

10.9 Schlägt die Nacherfüllung nach zwei erfolglosen Versuchen fehl oder wird sie von der Fleck GmbH unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

10.10 Die Fleck GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fleck GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.11 Die Fleck GmbH haftet ferner unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

10.12 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Fleck GmbH auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

10.13 Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Fleck GmbH ausgeschlossen.

10.14 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Fleck GmbH.

10.15 Soweit die Haftung der Fleck GmbH nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für sämtliche Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10.16 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde Fleck GmbH nicht Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat.

10.17 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die Kosten durch den Kunden zu tragen.

10.18 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn die Fleck GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die Fleck GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

11.2 Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Kunden ist die Fleck GmbH berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Rücknahme des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern die Fleck GmbH dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist die Fleck GmbH zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzgl. angemessener Verwertungskosten) anzurechnen.

11.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Fleck GmbH hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Fleck GmbH Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist der Fleck GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die der Fleck GmbH entstandenen Kosten.

11.4 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der Fleck GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderungen von der Fleck GmbH (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Fleck GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Fleck GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, ist der Kunde verpflichtet, der Fleck GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und sämtliche Unterlagen zu übergeben.

11.5 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für die Fleck GmbH vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, die Fleck GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Fleck GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

11.6 Wird der Liefergegenstand mit anderen, die Fleck GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Fleck GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde die Fleck GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für die Fleck GmbH.

11.7 Die Fleck GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Fleck GmbH.

12. Datenschutz

12.1 Soweit sich die Parteien im Rahmen der Durchführung eines Vertrags wechselseitig personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, werden diese in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) behandelt.

12.2 Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist die Fleck GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 14, 71154 Nufringen, Deutschland, vertreten durch ihre Geschäftsführer.

12.3 Die Fleck GmbH verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

12.4 Der Kunde wird die Fleck GmbH über Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich informieren, um die laufende Aktualisierung der Daten für die Zwecke der Vertragsdurchführung sicherzustellen.

12.5 Die Fleck GmbH kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen externer Dienstleister bedienen. Soweit diese Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag der Fleck GmbH verarbeiten, werden die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere die Vorgaben des Art. 28 DSGVO, eingehalten.

12.6 Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist, oder Aufbewahrungsfristen oder andere gesetzliche Regelungen eine weitere Speicherung erfordern. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

12.7 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen Fleck GmbH und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

12.8 Alle datenschutzrechtlichen Anfragen sind an die Fleck GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 14, 71154 Nufringen, Deutschland oder per E-Mail an info@fleck-gmbh.de zu richten. Fleck GmbH wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.

12.9 Der Kunde hat zudem das Recht, Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Fleck GmbH ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

13. Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden technischen, kaufmännischen und betrieblichen Informationen vertraulich zu behandeln.
13.2 Die Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
13.3 Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

13.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

13.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Firma, Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen der Fleck GmbH zu Werbe-, Referenz- oder Veröffentlichungszwecken zu verwenden oder die Geschäftsbeziehung öffentlich bekannt zu machen, sofern die Fleck GmbH dem nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

14. Online Kommunikation

14.1 Soweit gesetzlich zulässig und zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Kommunikation im Rahmen der Geschäftsbeziehung auch auf elektronischem Wege, insbesondere per E-Mail.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

15.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fleck GmbH.

15.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Fleck GmbH. Die Fleck GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des CISG (UN-Kaufrechts) ist ausgeschlossen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

16.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fleck GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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